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Gruppe von drei gleichartigen viergeschossigen Doppelwohnblocks als Arbeitersiedlung um 1890 erbaut durch die Büdinger Glasfabrik, die in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts in Nachfolge der Breitenborner Glashütte durch die Firma Sigwart, Gellrich & Co. errichtet wurde und sich vor allem auf Sektflaschen spezialisierte. Der einzelne Block ist jeweils als Doppelwohnhaus mit zwei risalitartig vorgezogenen Treppenhäusern konzipiert. Die Bauten sind in einfachen funktionalen Formen aus Bruchstein erstellt. Sachgesamtheit gemeinsam mit den drei rückwärtigen Holzbauten und den beiden Grünflächen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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