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Reiner Vertreter des traufständigen Scheunentyps der Ackerbürgerstädte Oberhessens. Im Sturz datiert 1734. Ursprüngliche, gestippte Putzstruktur, sowie Farbreste in Putz und auf dem reich profilierten Sturz erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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