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Verputzter, schlanker Fachwerkbau aus dem Ende des 15. Jhs. mit steilem Satteldach. Gekehlte Rähmteile sichtbar. Alter Kellereingang mit hölzernem Rundbogensturz. Ursprüngliche Türsituation mit umlaufendem Karnies erhalten. Im rückwärtigen Teil spätgotische Konstruktion sichtbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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