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Massiver Bruchsteinbau mit Hausteingliederung an den Ecken. Ehemaliger Verwendungszweck als Wirtschaftsgebäude des 18. Jhs. noch in den Okuli nachweisbar. Mitte des 19. Jhs. Umbau zum Wohnhaus, dabei Einbau von Steinstockfenstern und Zwerchhäusern. Zur Straße Großendorf hin noch ehemalige rundbogige Einfahrt an der Giebelseite erkennbar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |