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Der mit seiner Hauptfassade zur Gymnasiumstraße ausgerichtete, zweigeschossige Kernbau aus unregelmäßig versetztem Haustein mit Krüppelwalmdach entstand um 1890 als bürgerliches Wohnhaus und wurde später um einen aus regelmäßigem Quadermauerwerk errichteten, zweigeschossigen polygonalen Erker mit abschließendem Balkon an der Fassade zur Brunostraße erweitert. Der Bau wird durch durchlaufende Gurtgesimse, Hausteinfenstergewände und das durchgeschobene Zwerchhaus zur Gymnasiumstraße gegliedert. Diesem ist eine zweigeschossige Balkonanlage aus Gusseisen mit geschmiedeten Geländern vorgelegt. An den drei Giebeln ist der Anschluss der Dachkonstruktion durch Knaggen gestaltet.
In den frühen 1950er Jahren wurde das Gebäude durchgreifend umgebaut und als Katasteramt genutzt. Lediglich im zweiten Obergeschoss blieben die ursprünglichen Innentüren erhalten. An der Rückseite entstand ein Anbau, der mittels des an der ursprünglichen Stelle neuerrichteten Treppenhauses mit dem Altbau verbunden wurde. Der außen schlichte Erweiterungsbau birgt im Flur des Erdgeschosses ein thematisch auf die Nutzung bezogenes Wandbild, das von dem damals in Lauterbach lebende Maler Ewald Christian Tergreve (eigentlich Hans Helmut Scholz 1910-1971) stammt. Es zeigt in kubistischer Formensprache zwei Figuren beim Vermessen. In der linken Figur findet sich die Signatur "Tergreve 1957". Der Spätexpressionist hatte nach seiner Übersiedlung von Berlin nach Lauterbach mehrere Wandbilder im Auftrag des Landes Hessen geschaffen, die eine ähnliche Formensprache zeigen, wie die beiden Vermesser im Flur des ehemaligen Katasteramtes.
Der Kernbau mit seiner ersten Erweiterung ist wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmal. Das Wandbild im Anbau als Sachteil Kulturdenkmal wegen seiner künstlerischen Qualität und seiner historischen Bedeutung.
Der mit seiner Hauptfassade zur Gymnasiumstraße ausgerichtete, zweigeschossige Kernbau aus unregelmäßig versetztem Haustein mit Krüppelwalmdach entstand um 1890 als bürgerliches Wohnhaus und wurde später um einen aus regelmäßigem Quadermauerwerk errichteten, zweigeschossigen polygonalen Erker mit abschließendem Balkon an der Fassade zur Brunostraße erweitert. Der Bau wird durch durchlaufende Gurtgesimse, Hausteinfenstergewände und das durchgeschobene Zwerchhaus zur Gymnasiumstraße gegliedert. Diesem ist eine zweigeschossige Balkonanlage aus Gusseisen mit geschmiedeten Geländern vorgelegt. An den drei Giebeln ist der Anschluss der Dachkonstruktion durch Knaggen gestaltet.
In den frühen 1950er Jahren wurde das Gebäude durchgreifend umgebaut und als Katasteramt genutzt. Lediglich im zweiten Obergeschoss blieben die ursprünglichen Innentüren erhalten. An der Rückseite entstand ein Anbau, der mittels des an der ursprünglichen Stelle neuerrichteten Treppenhauses mit dem Altbau verbunden wurde. Der außen schlichte Erweiterungsbau birgt im Flur des Erdgeschosses ein thematisch auf die Nutzung bezogenes Wandbild, das von dem damals in Lauterbach lebende Maler Ewald Christian Tergreve (eigentlich Hans Helmut Scholz 1910-1971) stammt. Es zeigt in kubistischer Formensprache zwei Figuren beim Vermessen. In der linken Figur findet sich die Signatur "Tergreve 1957". Der Spätexpressionist hatte nach seiner Übersiedlung von Berlin nach Lauterbach mehrere Wandbilder im Auftrag des Landes Hessen geschaffen, die eine ähnliche Formensprache zeigen, wie die beiden Vermesser im Flur des ehemaligen Katasteramtes.
Der Kernbau mit seiner ersten Erweiterung ist wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung Kulturdenkmal. Das Wandbild im Anbau als Sachteil Kulturdenkmal wegen seiner künstlerischen Qualität und seiner historischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |