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Zweigeschossiges Fachwerkhaus über schmalem, längsrechteckigem, massivem Sockelunterbau, profilierte Schwelle, geschwungene Fußstreben mit Doppelnasen. Entstanden um die Mitte des 18. Jhs. unter Benutzung von Resten des 16. Jhs. In jüngster Zeit erweitert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |