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Zweigeschossiger Fachwerkbau mit massivem Sockel zum Mühlgraben hin, konstruktives Fachwerk mit Schmuck an der Hofseite. Entstanden in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Ursprüngliche Türumrahmung und Tür des 18. Jahrhunderts. erhalten. Im Inneren noch teilweise die alte Raumaufteilung mit dem großen Mahlraum vorhanden. Gemeinsam mit diesem Bau bilden mehrere Nebengebäude eine Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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