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Aus drei Teilen bestehende Hausgruppe, der Giebel zur Obergasse hin Ende 16. Jh., der Mittelteil 1. Hälfte 18. Jh., der rückwärtige Teil im Sturz datiert 1690. Wichtige Baugruppe, die die Abschlußwand eines durch Abbrüche jetzt neu entstandenen platzartigen Gebildes darstellt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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