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Zweigeschossiges Fachwerkhaus in Giebelstellung zur Kirche, Obergeschoß auf eleganten Knaggen weit vorkragend, gekehlte Schwelle, dreiteilige, offene Laube. Die Fachwerkformen sind denen des Rathauses eng verwandt und in der zweiten Hälfte des 15. Jhs. entstanden. Anbau in gleichen Proportionen, datiert 1540, Fachwerkobergeschoß ans der gleichen Zeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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