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Fachwerkbau auf massivem, zweigeschossigen Steinsockel mit 1597 datiertem Portal mit Kerbschnittornamentik, kleines Fenster datiert 1599, Stadtwappen als Relief an der Eckquaderung, zweiteiliges Steinstockfenster. Das Obergeschoß einfaches konstruktives Fachwerk mit scharf profilierter durchlaufender Schwelle, ebenfalls um 1600. Kulturdenkmal wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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