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Fachwerkhaus über massivem Hallengeschoß mit zwei gekoppelten Fenstern und einem zugesetzten, polygonal gebrochenen Erdgeschoßfenster. Im Obergeschoß konkav gekehlte Schwelle, an der Traufseite überblatteter Brustriegel. Ursprünglich wohl um 1500, in späteren Jahrhunderten stark erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |