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Giebelständiger Kopfbau zur Schloßgasse hin, im Eckständer datiert 1620. Massives Sockelgeschoß, im hinteren Bauteil mittelalterliche Fachwerkreste, die jedoch modern verblendet sind, wohl noch spätes 15. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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