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Zweigeschossiger Fachwerkbau, um 1500 entstanden mit später angefügtem Torgebäude, datiert 1593. In der Toreinfahrt geometrische Stuckdecke. Reiche, spätmittelalterliche Fachwerkform, Vorform des Wilden Mannes, gekehlte Schwellen und Rähm.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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