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Burgmannenhaus mit massivem Sockelgeschoß, zweiteiligen, profilierten Fenstern, Renaissance-Portal, zweigeschossiger Fachwerkoberbau mit umlaufendem Karnies. Datiert 1609 im Türsturz, in der Einfahrt datiert 1610.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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