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Wetteraukreis
Büdingen
  • Schloßgasse 24
Steinernes Haus
Flur: 1
Flurstück: 88/1

Spätgotischer Steinbau mit Staffelgiebel an der ehemaligen Mühlpforte. Ein zierlicher, elegant gebrochener Eckerker über zwei Geschosse bindet das Haus exakt in die städtebauliche Situation ein. An den Bau schließt ein großer Wehrhof an, der mit dem Verteidigungssystem der Stadt in Verbindung stand. Die ursprünglichen Kreuzstockfenster z. T. ausgebrochen oder zugesetzt. Im 1. OG geometrische Stuckdecke des frühen 17. Jhs., im Erkerstübchen feines Rippengewölbe um 1500. Der Bau wurde um 1500 von Graf Ludwig II. von Ysenburg-Büdingen für seinen Sohn Johannes erbaut. Neben dem Oberhof das zweite feudale Bauwerk für Wohnzwecke innerhalb der Bürgerstadt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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