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Linke Hälfte des symmetrischen Doppelhauses. Krüppelmansarddach, zweiläufige Freitreppe, durchlaufendes Gesimsband, insgesamt verschindelt. Erbaut um 1725. Tür Mitte 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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