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Die Befestigungsanlagen bestehen aus der im 14. Jh. angelegten Befestigung der Altstadt, der um 1390 vollendeten Befestigung der Neustadt sowie der neuen Fortifikation, die zwischen 1490 und 1511 den beiden alten vorgebaut wurde und sie verbindet.
Der Altstädter Teil der Anlagen ist im Süden besonders gut erhalten und durch drei turmartige Vorbauten und einen eingezogenen Turm geschützt. Am Steinernen Haus sind Reste des Mühltors mit dem Fallgatterfalz erhalten. Die Befestigung der Neustadt (1390 vollendet) ist im Westen teilweise erhalten und im Norden in die neue Befestigung aus der Zeit um 1500 aufgegangen. Das Obertor der Neustadt im Haus Obergasse 52 ist teilweise erhalten. Im Osten entspricht die Stützmauer der neuen Befestigung dem Verlauf der Neustadtmauer des 14. Jhs.
Unter Ludwig II. ab 1490 umgreifende Neubefestigung der mittlerweile vereinten Stadt nach neuesten fortifikatorischen Gesichtspunkten.
Im Norden unter Benutzung der alten Mauer durch Hinzufügung des »dicken Turms« völlige Neugestaltung. Die am höchsten gelegene Nordwestecke wird durch das große Bollwerk mit der Streichwehr verteidigungstechnisch auf neuesten Stand gebracht. Dem Untertor im Westen vorgelagert repräsentatives, triumphbogenartiges Doppelturmportal mit feinem Blendmaßwerk als krönender Abschluß der Anlagen und Haupteingang in die Stadt 1503 vorgelagert. Von der Mühlpforte im Süden (1494 vollendet) ist nur das Brückenhaus erhalten.
Die Befestigungsanlagen mit ihren sichtbaren und eingebauten Teilen sind Kulturdenkmal wegen ihrer geschichtlichen, städtebaulichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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