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Giebelständiges Fachwerkhaus in unmittelbarer Nachbarschaft des Rathauses; Krüppelwalmschopf, starkprofilierte Schwelle, das Fachwerk teilweise im 19. Jh. verändert, ursprünglich Mitte 18. Jh. Im oberen Drittel des Giebels Rundfenster, die Konstruktion in einfachen, geometrisierenden Formen. Wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild in Korrespondenz zum Rathaus und als Rahmen der platzartigen Erweiterung davor ist der Bau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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