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Großvolumiges Fachwerkwohnhaus um 1800 in ortsbildlich exponierter Lage. Die Wirtschaftsbauten z. T. erneuert, zur Straße kleines Hausteinstallgebäude, das Obergeschoß einfaches konstruktives Fachwerk um 1850. Gemeinsam mit dem Nachbarhof Nr. 1 bildet der Bau den räumlichen Abschluß einer platzartigen Straßenerweiterung. In dieser Funktion ist der Bau Kulturdenkmal wegen seiner städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |