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Fachwerkhofreite aus der Zeit um 1800 in einfachen, ausgewogenen Fachwerkformen, an der Traufseite Karnies in der Schwelle und verschalte Köpfe der Balkenlage. Zweiläufige Freitreppe. Dazu U-förmig angebaut Wirtschafts- und Stallgebäude aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Auf Grund der exponierten Lage am nördlichen Ende der inselförmigen Baugruppe und der städtebaulichen Bedeutung im Straßenraum Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |