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Großvolumige L-förmige Hofreite am Ortseingang in ortsbildlich prägender Funktion; hohes Bruchsteingeschoß, einfaches konstruktives Fachwerk des 18. Jhs., die zweiläufige Freitreppe an der Traufseite entfernt, das ganze Haus umorientiert. Dazu gehörig Scheune aus der Zeit um 1800; insgesamt intakt erhaltene Anlage. Wegen seiner Lage im Straßenbild und seiner starken Prospektwirkung in Verbindung mit ungestört überkommenen Erhaltungszustand und Zusammenhang Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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