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Geschlossene U-förmige Hofreite mit giebelständigem Wohnhaus; Fachwerk Mitte 18. Jh., in ausgewogenen Proportionen. Scheunenbau mit klarem, konstruktiven Sichtfachwerk, 1. Hälfte 18. Jh. Geschlossen erhaltene, qualitätvolle Anlage, zu der auch die Bruchsteinmauer zur Straße gehört. Wegen der raumbegrenzenden Wirkung im Platzbild, der baukünstlerischen Bedeutung und des ungestörten Gesamtzusammenhanges ist der Bau Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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