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Geschlossene, U-förmige Hofreite mit alter Umfassungsmauer und ursprünglichem Sandsteinstock. Giebelständiges Wohnhaus in starkem Fachwerk, 1. Hälfte 18. Jh., mit scharf profilierter Schwelle; das EG teilweise erneuert, ebenso der Fachwerkaufsatz über dem ehemaligen Hauseingang. Im Hintergrund Scheune, frühes 19. Jh. und Stallgebäude zur Straße, teilweise in gelbem Kalksandstein-Bruchmauerwerk. Insgesamt reizvolle geschlossene Anlage von baukünstlerischer und städtebaulicher Bedeutung, deshalb Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |