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Große, durch eine Bruchsteinmauer umschlossene Hofanlage mit spätbarocken Eingangspfosten und ursprünglicher Basaltpflasterung. Das Wohnhaus giebelständig zur Straße, Fachwerk aus der Zeit um 1800, heute verputzt; zweiläufige Freitreppe mit Vordach, ursprüngliche klassizistische Tür und Oberlicht erhalten. Stall- und Wirtschaftsgebäude 1. Hälfte 19. Jh. Wegen der Geschlossenheit des Erhaltungszustandes, auch der handwerklichen Details des Hofes sowie wegen seiner Bedeutung für das Straßenbild Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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