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Großvolumige, u-förmige Hofreite mit Bruchsteinabschluß zur Straße hin, das Wohnhaus mit Bruchsteinsockel und Fachwerkobergeschoß aus der Zeit um 1830. Die Scheunen und Wirtschaftsgebäude teilweise in wohlerhaltenem Fachwerk, ebenfalls frühes 19. Jh. Kulturdenkmal wegen seiner wissenschaftlichen und geschichtlichen Bedeutung in seiner beispielhaften Ausgestaltung als Musterhof des frühen 19. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |