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Regelmäßige ehemalige Hofanlage mit dreiseitiger Bebauung, im hinteren Bereich traufständiges Fachwerkwohnhaus mit Krüppelwalm und übersetzten Geschossen, 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts. Rechtwinklig dazu ehemalige Scheune, 19. Jahrhundert, dieser gegenüber Wirtschaftsgebäude von 1888, beide modern überbaut. Der kleine, bruchsteingemauerte Stall als Abschluss zur Straße ebenso entfernt wie die ursprüngliche Hofpflasterung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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