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Baugruppe auf hohem Bruchsteinuntergeschoß mit separat angefügter Scheune (heute zu Wohnzwecken umgebaut) in symmetrischen Fachwerkformen, Mitte 18. Jh. Der untere massive Teil des Wohngebäudes wohl ursprünglich Rest einer befestigten Anlage, die sich aus dem viertelkreisförmigen Grundriß ableiten läßt. Die Baugruppe bildet einen Schwerpunkt im Ortsbild, deshalb Kulturdenkmal wegen ihrer städtebaulichen Bedeutung und ihrer Bedeutung für die Ortsgeschichte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |