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Breitgelagertes Einhaus mit starker ortsbildlicher Wirkung als Blickpunkt erhöht am Rand der Ortslage. Breites, konstruktives Fachwerk aus der Mitte des 18. Jhs., das die Urwüchsigkeit des alten Einhaustypus verstärkt. Wegen seiner Bedeutung für das Ortsbild Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen, außerdem auch wissenschaftliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |