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Fachwerkwohnhaus als Rest einer ehemaligen Hofreite in städtebaulich prominenter Lage direkt neben der alten Schule. Entstanden um 1720, das Erdgeschoß teilweise im 19. Jh. erneuert. Qualitätvolle Giebelgestaltung mit Viertelkreisstreben und umlaufender Profilierung; Füllhölzer konvex.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |