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Diebach ist in seiner ursprünglichen Form als Straßendorf sehr gut erhalten. Eine fast lückenlose Aneinanderreihung von Hofreiten überwiegend des späten 18. Jhs. bildet den dichten Straßenraum, der geprägt ist von bauhistorisch interessanten Wohngebäuden verschiedener Art, meist in Giebelstellung gestaffelt. Der Ort ist auch durchsetzt von typologisch interessanten Nebengebäuden wie Scheunen und Altenteilen. Geschlossene Straßendörfer dieser Qualität sind in Hessen selten geworden.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |