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Der nördlich gelegene Bau einfaches, eingeschossiges Landarbeiterhaus aus der Zeit um 1780 mit ursprünglicher Eingangssituation, umlaufendem Karnies und ursprünglich profiliertem Giebel erhalten. Das gegenüberliegende zweigeschossige Haus ebenfalls um 1780 mit qualitätvollen Profilierungen und umlaufender Giebelornamentik in jüngster Zeit abgebrochen. Das Gebäude hat im Ortsbild eine Schlüsselposition an einer Kreuzung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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