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Hakenförmige Hofreite, spätes 18. Jh., durch Abbruch heute freigestellt. Das Wohnhaus in geometrischem Fachwerk; die Eckständer des 1. Obergeschosses eigenartig ornamentiert mit gedrehtem Zopf, ausgeschnittenen Paneelen und Sternornamenten. Das ursprüngliche, aus dem Schwellenbereich herauswachsende Vordach erhalten. Schmuckloser Scheunenbau der gleichen Zeit. Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal wegen der künstlerischen Bedeutung seiner Fachwerkornamentik.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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