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Mit dem benachbarten Wohnhaus Nr. 13 fast deckungsgleich als Pendant im Straßenbild wirkend. Entstanden ebenfalls um 1780, das Fachwerk insgesamt etwas schlechter erhalten, dagegen aber ursprüngliche spätbarocke Treppe und Vordach. Die Scheune unmittelbar in gleicher Firstrichtung an die Nachbarscheune angebaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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