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Intaktes Fachwerkgehöft in ursprünglich L-förmiger Anordnung um 1780. Wichtige Lage im Ortsbild. Wohnhaus auf hohem Bruchsteinsockel, stark geometrisierendes Fachwerk mit fein profilierter Schwelle und quadratischen Brüstungsfüllungen. Als hinterer Hofabschluß Scheune aus der gleichen Zeit. Haupteingang mit Freitreppe ursprünglich in der Mittelachse der Traufseite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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