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Großvolumiges Fachwerkwohnhaus, Teil eines Dreiseithofes, die Wirtschaftsbauten von untergeordneter Bedeutung. Klares, regelmäßiges Fachwerk mit gitterartigen Strukturen, um 1820. Nachbarocke Fachwerkzier in Rhombenform in den Brüstungsfeldern des Giebels. Auffälliger Blickfang im Straßenbild an einer Einmündung. Wegen seiner städtebaulichen Bedeutung und der Qualität der handwerklichen Ausführung Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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