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Rathaus, ursprünglich Schule und Lehrerwohnung. Giebelständiges Fachwerkhaus bzw. Massivbau im Erdgeschoß, mit starker Wirkung im Straßenbild. An der Traufseite zweiportaliger, barocker Eingang, datiert 1739; die Portale sind mit Ohren versehen, teilweise sind in den Portalen alte Füllungsteile wiederverwandt. Vorderseite wohl Schule, rückwärtiger Teil Lehrerwohnung. Auf dem Dach polygonaler Dachreiter.Kulturdenkmal wegen seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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