Am Deutschherrenberg 1F
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Am Deutschherrenberg 1F
  • Wahlheimer Weg
  • An der Haarbach
Villa, Garten Terrasse, Stützmauer
Flur: 9
Flurstück: 27/4, 46/1, 57/28

Schon im Jahre 1901 stellt der Wetzlarer Maurermeister August Nicolai im Auftrag eines Berliner Bauherrn einen Neubauantrag für ein großes Wohnhaus in historisierenden Formen. Das Gebäude wurde jedoch nie errichtet. Statt dessen entstand wenige Jahre später das heutige große Wohnhaus inmitten eines parkartigen Gartens. Im Jahre 1920 ließ der damalige Besitzer, der Kugellagerfabrikant Hollmann, ein Fahrerhaus und eine Einfriedung um das Gelände errichten. Die heutigen Flügelbauten wurden dem Gesamtensemble erst in neuerer Zeit hinzugefügt. Bei dem Wohnhaus handelt es sich um einen zweigeschossigen verputzten Baukörper unter einem steilen, verschieferten Walmdach mit drei, mit geschwungenen Giebeln versehenen Gauben an der Hauptfassade. Der schlichte Bau zitiert die für Wetzlar üblichen Formen des Heimatstils aus der Zeit kurz vor dem Ersten Weltkrieg. Durch seine Größe und die Einbettung in einen großen parkartigen Garten nimmt dieses Wohnhaus eine besondere Stellung unter den Gebäuden dieser Zeit ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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