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Kleine guterhaltene Fachwerkhofreite, das Wohnhaus verschindelt, mit Geschoßüberständen, 2. Hälfte 18. Jh., mit ungestörter Fachwerkfiguration. Zweiläufige Freitreppe mit interessantem Geländer um 1800. Zur Straße seltenes Fachwerkstallgebäude in Ständerbauweise, spätes 18. Jh., in unversehrtem Erhaltungszustand von wissenschaftlicher Bedeutung. Die Hofreite ist Kulturdenkmal wegen ihrer Geschlossenheit und der Qualität des Fachwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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