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Zweigeschossiges, traufständiges, zu je zwei Doppelfensterachsen gegliedertes, teilweise verputztes Wohnhaus, dessen linke Hälfte risalitartig vortritt und von einem Giebel mit Halbwalm und profiliertem Freigespärre abgeschlossen wird. Die Hauptgliederungselemente des im Jahre 1892 durch Friedrich Schneider errichteten Hauses stellen die dunklen Klinkereinfassungen der Fenster und Gebäudekanten dar.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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