Bergstraße 45, Goethe-Schule
Adlerrelieffs über den Segmentbögen der Eingangsgallerie
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Lahn-Dill-Kreis
Wetzlar
  • Bergstraße (WZ) 45
Flur: 12
Flurstück: 116/3

Das Gebäude der Goethe-Schule wurde in den Jahren 1936 bis 1940 errichtet. Die Schule, die zuvor an der Arnsburger Gasse in der Innenstadt ihre Gebäude hatte, war aus Raummangel schon 1929 in die zu der Zeit leerstehende Spilburg-Kaserne umgezogen. Im Zuge der Aufrüstung und Kriegsvorbereitung nach 1933 mußte die Stadt die Kaserne jedoch an das Reich zurückgeben und begann daraufhin seit 1934 mit den Planungen für einen Schulneubau an der Bergstraße. 1937 erging die Genehmigung zum Bau der staatlichen höheren Schule. Das Gebäude war als traufseitig zur Bergstraße angeordneter Kopfbau mit einem langen, konkav gebogenen Flügelbau geplant. Es sollte in verputztem Ziegelmauerwerk auf einem Sockel aus Basaltlava und einem flachen, verschieferten Walmdach errichtet werden. Alle Treppen und Hallen sollten mit Lahnkalkplatten ausgelegt werden. Das Gebäude wurde noch zum Jahresende 1937 gebrauchsfertig. Nach Bombentreffern im Zweiten Weltkrieg wurde gegen Ende der 40er Jahre wieder ein Notbetrieb aufgenommen. In den späten 60er Jahren mußten immer mehr Pavillons aufgestellt werden, da die Schule den wachsenden Schülerzahlen nicht mehr gerecht wurde. In den Jahren 1973 und 1974 wurden die Gebäude umgebaut und die Schule durch neue Gebäude erweitert. Einzige Bauzier des auf die Monumentalität des schlichten, sehr großen Baukörpers und dessen raumprägende Wirkung angelegten Gebäudes sind drei unterschiedliche Adlerreliefs über den drei Segmentbögen der Eingangsgalerie. Der Schulbau ist eines der wenigen öffentliche Gebäude in der Stadt, die heute noch den auf Monumentalität und Archaisierung ausgerichteten Formwillen nationalsozialistischer Architektur dokumentiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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