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Von den kurzlebigen Bergwerksunternehmungen in Niedergirmes zeugt noch heute ein eingeschossiges, verputztes ehemaliges Steigerhaus, das sich auf einem hohen Sockelgeschoss erhebt und mit einem flachen Satteldach versehen ist. Das recht kleine Gebäude dokumentiert die Wohnkultur der leitenden Bergarbeiter dieser ansonsten vollständig untergegangenen Gruben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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