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U-förmige Fachwerkhofreite in unmittelbarer Nachbarschaft der Kirche in einer für das Ortsbild wichtigen Lage. Zur Straße hin durch Basaltbruchsteinmauer abgeschlossen, das Wohnhaus mit Krüppelwalm, die Giebelseite mehrfach übersetzt. Die Traufseite glatt in reinem, konstruktiven Fachwerk, frühes 19. Jh. Geschlossene, gut erhaltene Anlage. Kulturdenkmal wegen ihrer Bedeutung für das Ortsbild.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |