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Giebelständiger Fachwerkbau als Teil eines Hofes, dessen hinterer Bereich jedoch abgebrochen wurde. Von der ehemaligen Hofreite nur das Wohnhaus, jetzt Gemeindehaus, erhalten. Sehr gutes Fachwerk aus der Zeit um 1700, eselsrückengeschmückte Knaggen, scharf profilierte Schwellen und Rähm, im Erdgeschoß teilweise erneuert. Giebel holzverschindelt. Kulturdenkmal wegen der künstlerischen Bedeutung des Zierfachwerks.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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Baum |