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Das um 1900 errichtete eingeschossige Wohnhaus wird optisch bestimmt von einer Fachwerkgliederung im Drempelgeschoss und am Giebel. Das Erdgeschoss, sowie ein quadratischer, mit einer geschwungenen Welschen Haube versehener Turm sind durch flache, dunkle Ziegelbänder gegliedert, die auch die Segmentbogenfenster umgeben und die Gebäudeecken betonen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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