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1894 wurde an dieser Stelle vom Wetzlarer Maurermeister Friedrich Schneider ein Wohnhaus errichtet. Das Gebäude wurde 1923 vollständig nach Plänen der Architekten Jean Schmidt und Karl Rudiger umgebaut. Es zeigt sich seither als zweigeschossiger, verputzter Ziegelbau unter einem flachen, schiefergedeckten Walmdach. An der rechten Gebäudeseite erhebt sich ein zweiachsiger Seitenflügel, der in der Gebäudemitte von einem risalitartigen Vorbau flankiert wird, der im Obergeschoss in einen Balkon übergeht. Das in Bauformen der Neuen Sachlichkeit errichtete Gebäude erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel mit einer Freitreppe und einer weißen Holzeinfriedung. Sockel und Einfriedung sind hier integraler Bestandteil der Gesamtplanung des Hauses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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