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Das schlichte, verputzte Doppelwohnhaus unter einem verschieferten Walmdach wurde 1932 in den Formen des Funktionalismus vom Architekten Robert Günther errichtet. Zum Gesamtplan des Hauses gehört die Bruchsteinmauer mit der hölzernen Einfriedung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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