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Kleine Hofreite aus der Mitte des 18. Jhs., das Wohnhaus etwas zurückgesetzt, giebelständig zur Straße. Karnies in der Schwelle, durchgängig verkleidete Balkenköpfe, im 1. Obergeschoß Wilder Mann. L-förmig im Hintergrund die Scheune. Kleine, geschlossene Anlage, die wichtig für das Straßenbild ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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