Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Traufständiges Fachwerkhaus aus der Zeit um 1700 mit drei Geschossen und zwei jeweils aus zwei gekoppelten Fenstern bestehenden Achsen. Das Gebäude mit verputztem Erdgeschoss und verschieferten Obergeschossen sowie einem großen, ebenfalls verschieferten Zwerchhaus mit Dreiecksgiebel. Auffälligstes Merkmal des Hauses ist ein das Oberlicht aussparendes Ohrengewände der Eingangstür, das angeblich der Kammergerichtsprokurator Dr. Johann Wilhelm Mainone beim Kauf des Hauses 1774 angebracht haben soll. Allerdings trägt die mehrfach profilierte Sandsteinrahmung neben dem in einer Kartusche zentral angebrachten Doppeladlerwappen des Heiligen Römischen Reiches die Jahreszahl 1724, möglicherweise ein Fehler des Steinmetzen. Die beiden Sockel der Rahmung zeigen neben Blattwerk jeweils einen Löwenkopf mit Ring im Maul. Erschlossen wird der Eingang über drei Kalksteinstufen mit seitlichen Radabweisern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |