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Polygonale Hofreite in wichtiger Ecklage an einer Straßengabelung. Wohnhaus um 1800 mit späterem Giebelaufbau. Die ursprüngliche Torsituation der Zeit um 1800 erhalten. Das später angefügte Stallgebäude im Erdgeschoß aus unregelmäßig behauenem Bruchstein mit fein profilierten Fenster- und Türgewänden. Insgesamt ein bedeutender Akzent im Ortsbild direkt am Ortseingang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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