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Kleine giebelständige Hofanlage mit überbauter Durchfahrt zur Hofreite. Das Fachwerkwohnhaus spätes 18. Jh., Bruchsteinsockel, der Giebel holzverschindelt. Der typologisch interessante, überbaute Scheunendurchgang um 1900, von einer Stütze getragen. Eine für den Ort untypische Anlage, die jedoch für das Straßenbild unmittelbar neben einer bereits abgebrochenen Hofreite von großem Interesse ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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